Informationen zu einem Schulungsprogramm auf ärztliche Verordnung: Unterweisung im Gebrauch des Blindenlangstockes für Blinde und hochgradig Sehbehinderte nach Paragraph 33 Absatz 1, Satz 2, SGB V.
Blindheit oder eine hochgradige Sehbehinderung schränken die Fähigkeit zur selbständigen Orientierung und Fortbewegung in hohem Maße ein. Diese Schwierigkeiten fangen in der Wohnung an, werden aber spätestens mit der Teilnahme am Straßenverkehr so groß, dass eine Abhängigkeit von der Hilfe anderer entsteht. Hier wird ein Schulungsprogramm vorgestellt, das den blinden oder sehbehinderten Menschen in die Lage versetzen soll, sich als Verkehrsteilnehmer gezielt selbstständig und sicher fortzubewegen.
Ziel der Schulung in Orientierung und Mobilität (O & M) ist es, Blinde und hochgradig Sehbehinderte im Gebrauch des weißen Langstockes so auszubilden, dass sie diesen als Verkehrsschutzzeichen und als Orientierungshilfe einsetzen können, um so die durch Blindheit oder Sehbehinderung bedingte Mobilitäts- und Orientierungsbeeinträchtigung so weit wie möglich auszugleichen.
Jeder blinde oder sehbehinderte Mensch, der die notwendige Motivation mitbringt, kann an der Schulung teilnehmen. Dabei gibt es keine Altersgrenzen (siehe auch das O&M-Infoblatt für Kinder und Mehrfachbehinderte).
Das benötigte Ausmaß an Selbständigkeit sowie persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten des Blinden oder Sehbehinderten bestimmen den Umfang der Schulung. Während es für die eine Person ausreichend ist, sich innerhalb der eigenen Wohnung zurechtzufinden, muss die andere Person den Langstock beim Einkaufen einsetzen oder in der Großstadt bei der Überquerung verkehrsreicher Kreuzungen benutzen. In all diesen Fällen ist wichtig, den Langstock situativ und sicher zu handhaben. Sofern keine ausreichenden Vorkenntnisse über Umweltsituationen, städtebauliche Gestaltung und Verkehrskonstellationen vorhanden sind, müssen diese vermittelt werden, um so mit adäquaten Verhalte nsweisen eine sichere und zielgerichtete Fortbewegung zu erreichen. Deshalb wird die Schulung als Einzelunterrichtdurchgeführt. Sie umfasst in der Regel ca. 100 Unterrichtsstunden. Faktoren wie Alter, Vorerfahrung (geburtsblind, späterblindet, vollblind, hochgradig sehbehindert), Bedarf, psychische und physische Konstitution, Berufstätigkeit u. a. m. können die Stundenzahl nach unten oder nach oben entsprechend verschieben. Manchmal ist es sinnvoll, die Inhalte in zeitlich getrennten Abschnitten zu vermitteln, zwischen denen z. B. einige Zeit liegen kann, um das bis dahin Erlernte umzusetzen. So ist auch ein vorläufiger Abschluss nach deutlich weniger Stunden möglich, wenn nicht alle Inhalte vermittelt werden müssen. Nach einschneidenden Veränderungen z. B. Verschlechterung des noch vorhandenen Sehvermögens, Beeinträchtigung anderer Sinne (wie Hören und Tasten), oder ein anderes Wohnumfeld (Baumaßnahme, Umzug, neue Verkehrsmittel) Mängel in der sachgerechten Langstockhandhabung kann es notwendig werden, die Schulungsinhalte zu erweitern und die Anwendung des Langstockes auf die veränderte Sachlage neu abzustimmen.
In den meisten Fällen findet die Schulung am jeweiligen Wohn-, Schul- bzw. Arbeitsort des Blinden oder hochgradig Sehbehinderten statt. Der Lehrer kommt nach Absprache und individuellem Bedarf zu ein- oder mehrstündigen Schulungseinheiten. Auch gibt es Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen, die Schulungen in O & M im Rahmen stationärer Reha-Maßnahmen anbieten. Kinder, die eine Blinden- oder Sehbehindertenschule besuchen, sollten dort immer wieder altersentsprechend unterrichtet werden (siehe Infoblatt: O&M für Kinder und Mehrfachbehinderte).
Blinde und Sehbehinderte erfassen die Umwelt in völlig anderer Weise als Sehende. Die Schulung umfasst deshalb weit mehr, als die reine Vermittlung der Stocktechniken.
- Optimale Ausnutzung eines noch vorhandenen Sehvermögens:
Dies kann den Gebrauch optischer Sehhilfen (Monokular, Lupe,
Kantenfiltergläser) mit einschließen.
- Sensibilisierung der übrigen Sinne:
Ziel einer intensiven Sinnesschulung ist es, möglichst viele Umweltinformationen auch
ohne Sehvermögen bewusst wahrzunehmen, sie richtig zu interpretieren und daraus ein
situationsentsprechendes Verhalten für sich als Verkehrsteilnehmer abzuleiten.
- Verbesserung grundlegender Orientierungsfertigkeiten:
Gefördert werden sollen Körperbewusstsein, Zeitgefühl, Raumvorstellung (Aufbau einer
"geistigen Landkarte"), ebenso wie der Umgang mit Passanten und das Erfragen von
Informationen.
- Schutz des eigenen Körpers:
Kernstück ist das Erlernen verschiedener Techniken im Gebrauch des weißen
Langstockes. Dieser etwa bis zum Brustbein reichende Stock (daher die Bezeichnung
Langstock im Vergleich zum Stütz-, Krück- oder Taststock) wird beim Gehen rhythmisch
vor dem Körper hin und her gependelt. Der Langstock ist stets einen Schritt voraus und
zeigt somit Gefahren oder Orientierungspunkte rechtzeitig an (z. B. Bordsteinkanten,
Treppen, Absperrungen, Ampelpfosten). Die Übungen zum Schutz des eigenen Körpers
beginnen jedoch mit der Vermittlung von Bewegungsabläufen, die helfen, sich auch
ohne Langstock in Räumen oder Gebäuden oder mit Hilfe eines sehenden Begleiters
fortzubewegen. Zusätzlich kann der Gebrauch elektronischer Hilfsmittel als
Ergänzung zum weißen Langstock vermittelt werden.
- Analyse des Verkehrsgeschehens:
Verkehrsabläufe und sich daraus ergebende Gefahren sollen erkannt und beurteilt
werden, so dass ein sicheres Fortbewegen im Verkehr möglich ist.
- Optische Hilfsmittel:
Geschult wird der zielgerichtete Gebrauch optischer Sehhilfen (Monokulare, Lupe,
Kantenfiltergläser).
- Optimale Ausnutzung des vorhandenen Sehvermögens:
Sehbehinderte lernen bestimmte Suchtechniken, um das vorhandene Sehvermögen
einzusetzen auch wenn sie nicht mehr in der Lage sind optische Hilfen zu benutzen.
- Analyse des Verkehrsgeschehens:
Verkehrsabläufe und sich daraus ergebende Gefahren sollen erkannt und beurteilt
werden, so dass ein sicheres Fortbewegen im Verkehr möglich ist.
- Ergänzende Hilfsmittel:
Der Gebrauch elektronischer Hilfsmittel kann zusätzlich zum weißem Langstock
vermittelt werden. Auch ist die Schulung in vielen Fällen eine wichtige Voraussetzung
für das spätere Gehen mit dem Blindenführhund.
Nach dem Erlernen grundlegender Körperschutztechniken und Orientierungsfertigkeiten beginnt die Unterweisung im Gebrauch des Langstockes meist in einem Gebäude. Danach folgen Orientierung und Mobilität in einem ruhigen Wohngebiet - meist die eigene Wohnumgebung - dann in einem Einkaufsviertel mit Fußgängerzone, schließlich in der Innenstadt mit ampelgeregelten Kreuzungen und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Dazu kann es notwendig sein, tastbare Pläne oder Modelle eines Bestimmten Gebietes zu benutzen oder andere Medien einzusetzen. Der Umfang und die Ziele einer Schulung werden individuell auf den Bedarf abgestimmt.
Auch Sehbehinderte (Makuladegeneration, Retinitis Pigmentosa, Nachtblindheit, Blendempfindlichkeit...) nutzen den weißen Langstock, um z. B. Hindernisse und Stufen bei günstigen Bedingungen rechtzeitig zu erkennen. Sie haben dadurch die Möglichkeit, das noch vorhandene Sehvermögen auf die Orientierung in der Umwelt zu konzentrieren, und gleichzeitig den Langstock als Hindernismelder zu benutzen. Es kann sein, dass der Einsatz des Langstockes zum Erkennen von Hindernissen oder Stufen bei individuell günstigen Lichtverhältnissen nicht zu jeder Zeit notwendig ist. Dann erfolgt die Schulung u. a. bei ungünstigen Lichtbedingungen (Dämmerung, Nacht, Blendung z. B. durch Schnee oder Sonne...). Der Langstock sollte jedoch im eigenen Interesse immer sichtbar als Verkehrsschutzzeichen mitgeführt werden.
Die Kosten für die Schulung in O & M werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen - als Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels "Blindenlangstock", siehe Sozialgesetzbuch V, Paragraph 33, Abs. 1, Satz 2. Für die Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist eine ärztliche Verordnung des Langstockes und die Schulung in Orientierung und Mobilität erforderlich. Wenn keine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, kann als Kostenträger nach BSHG die Sozialhilfe in Frage kommen. Wird eine zusätzliche Schulung für den Arbeitsweg benötigt, kann das Arbeitsamt als Kostenträger zuständig sein. Für eine Schulung in O & M infolge eines Arbeitsunfalles ist die Berufsgenossenschaft zuständig.
Wenden Sie sich an einen anerkannten Rehabilitationslehrer für Orientierung und Mobilität in Ihrer Nähe, Ihren Augenarzt, Ihre Krankenkasse oder an Ihren Blinden- und Sehbehindertenverein.
Herausgeber:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
- Spitzenverband in der Bundesrepublik Deutschland -
Rungestraße 19
10179 Berlin
Telefon: 030 285387-0
Telefax: 030 285387-20
Berufsverband der Rehabilitationslehrer/-innen
für Orientierung und Mobilität für Blinde
und Sehbehinderte e. V. (BOMBS)
Mannheimer Str. 66 D
69198 Schriesheim
Telefon: 07000 2662738
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim zuständigen
Landesverein im DBSV