Viele Dinge des täglichen Lebens, wie zum Beispiel Haushaltsgegenstände, Küchengeräte, Messwerkzeuge, Uhren, Thermometer und vieles mehr können von blinden und sehbehinderten Menschen nicht oder nur eingeschränkt verwendet werden. Um die Nutzbarkeit der genannten Geräte für diesen Personenkreis zu ermöglichen, müssen handelsübliche Artikel entsprechend umgerüstet, mit taktilen Markierungen versehen oder mit einer synthetischen Sprachausgabe ausgerüstet werden. Für hochgradig Sehbehinderte ist eine gut lesbare und kontrastreiche Beschriftung von großer Bedeutung. Oft sind aber auch Sonderanfertigungen in kleinen Stückzahlen erforderlich, wodurch die Preise der meisten Hilfsmittel erheblich höher sind, als sonst üblich.
Die blinden- und sehbehindertenspezifischen Hilfsmittel sind bei verschiedenen Anbietern erhältlich und können dort in der Regel auch in Blindenschrift und teilweise online bestellt werden.
Nähere Informationen und Angebotskataloge erhalten Sie bei den nachstehend aufgeführten Firmen und gemeinnützigen Vereinen:
Hier finden Sie eine Auflistung von Anbietern elektronischer Hilfsmittel, die blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zu Literatur, Zeitungen und Zeitschriften sowie anderen Textvorlagen, Briefen, Beipackzetteln zu Medikamenten usw. ermöglichen. Für Blinde kommen hier synthetische Sprachausgaben und Braillezeilen (Blindenschrift) und für Sehbehinderte Bildschirmvergrößerungsgeräte zum Einsatz. Zur Gewährleistung des beruflichen Einsatzes werden komplette PC-Arbeitsplatzausstattungen mit zusätzlicher Hard- und Software angeboten.
Bei einigen Firmen sind auch sprechende Mobiltelefone, DAISY-Player ,
Ultraschallgeräte als Orientierungshilfe und Farberkennungsgeräte erhältlich, wobei diese Artikel ebenfalls zum Sortiment der allgemeinen Hilfsmittelanbieter gehören.