Unter Barrierefreiheit versteht man im allgemeinen den ungehinderten Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Gebäuden, Verkehrsmitteln, Automaten, gedruckten und elektronischen Medien. Dieser Zugang gilt für alle Menschen, egal ob behindert oder nicht und unabhängig davon, um welche Behinderung es sich handelt.
Die Einbeziehung behinderter Menschen in das gesellschaftliche Leben ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt.
Eine spezielle Regelung stellt die BITV, Verordnung zur Barrierefreien Informationstechnik, dar. Diese besagt, dass bis Ende 2005 alle Webseiten des Bundes barrierefrei umgestaltet werden müssen. Wünschenswert ist natürlich auch die entsprechende Umstrukturierung von Internetseiten der einzelnen Bundesländer, von Landkreisen und Städten sowie der freien Wirtschaft.
Nach wie vor haben behinderte Menschen im Alltag mit vielen Hürden zu kämpfen. Um diese Hindernisse zumindest im Internet abzubauen, sollten alle Anbieter von Webseiten die Grundsätze der BITV beachten.
So sollten beispielsweise einige wichtige Dinge bei der Programmierung von Webseiten berücksichtigt werden:
übersichtliche Gestaltung der Seiten
Möglichkeit der Navigation per Tastatur.
zusätzliche Bilderläuterungen
variable Schriftgröße
kontrastreiche Farben
Wenn die genannten Mindestanforderungen erfüllt werden, bietet das nicht nur Vorteile für blinde und sehbehinderte sowie körperlich und geistig beeinträchtigte Internetnutzer, sondern erschließt auch vielen älteren Menschen die umfangreichen Möglichkeiten des weltweiten Netzes.